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Berlin einziges Bundesland ohne verbindliche Freistellung für Ehrenamt in der Jugendarbeit

17/1/2018

1 Kommentar

 
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Berlin ist das einzige Bundesland, in dem es noch immer keine verbindliche Freistellung für ehrenamtliches Engagement in der Jugendarbeit gibt. Das führt dazu, dass viele Ehrenamtliche sich als Bittsteller an ihren Arbeitgeber wenden müssen, sich für ihr Engagement rechtfertigen müssen oder statt dem Einsatz für die Gesellschaft arbeiten gehen müssen, wenn sie keinen Sonderurlaub genehmigt bekommen.

Es ist höchste Zeit, daran etwas zu ändern. Und dafür müsste im entsprechenden Gesetz nur ein einziges Wort geändert werden. Denn Schuld an dem Problem ist die Freistellungsregelung im Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Dort heißt es in Paragraf 10: „Personen, die ehrenamtlich in (…) der Jugendarbeit tätig sind (…), soll von ihrem Arbeitgeber ein Sonderurlaub für leitende und helfende Tätigkeiten (…) gewährt werden.“ Wir wollen, dass aus dem "soll" ein "muss" wird. 

Berlin steht mit seiner Regelung für Sonderurlaub für ehrenamtliches Engagement in der Jugendarbeit bundesweit alleine da. Andere Bundesländer sind schon weiter: häufig erstattet das Land dem Arbeitgeber sogar Verdienstausfälle. Das wollen wir auch in Berlin: Wenn Engagierte freigestellt werden, muss dem oder der Arbeitnehmer_in der Verdienstausfall, oder bei bezahlter Freistellung dem Arbeitgeber der Aufwand aus Landesmitteln erstattet werden.

​Offenbar gilt es in den meisten Bundesländern als besonders wichtig und förderungswürdig, Arbeitnehmer_innen zur Mitwirkung in der Jugendarbeit freizustellen – nicht jedoch in Berlin.
Zur Forderung
1 Kommentar
Kaplo
18/1/2018 15:36:59

Zu meiner Zeit haben Eltern die Kinder erzogen heute muß man ehrenamtlich die Eltern ersetzen? Vielleicht besser wäre die Eltern zu Erziehen. Wie krank sind heute die Ideen, anscheinend die daß erfinden waren selbst von Eltern vernachlässigt.

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