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„Berufstätige haben eigentlich keine Chance auf Freistellung für Ehrenamt“

9/2/2018

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Welche Probleme verursacht die Freistellungsregelung für Ehrenamt in der Jugendarbeit in Berlin? Darüber haben wir mit Jürgen Stein gesprochen, dem Abteilungsleiter Jugend bei der Sportjugend Berlin. Berlin ist das einzige Bundesland, in dem es noch immer keine verbindliche Freistellung für ehrenamtliches Engagement in der Jugendarbeit gibt. Schuld daran ist das „Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes“. Dort steht zwar, dass Ehrenamtlichen ein Sonderurlaub genehmigt werden soll, aber nicht muss. 
Bild
(c) BDP Berlin
In Berlin gibt es nach wie vor keine verbindliche Freistellung von Schule, Studium, Ausbildung oder Beruf für Ehrenamt in der Jugendarbeit. An welchen Stellen ist das für Engagierte in eurem Jugendverband ein Problem?

Die Sportjugend Berlin ist ja ein ziemlich großer Verband. Wir vertreten die Interessen von über 250.000 Kindern, Jugendlichen und jungen Menschen in fast 2.000 Berliner Sportvereinen. Viele unserer Angebote sind nur mit der Unterstützung Ehrenamtlicher machbar, zum Beispiel bei der Kinder- und Jugenderholung. Gerade bei Jugendfahrten und Internationalen Begegnungen sind wir komplett auf Ehrenamtliche angewiesen, um die Angebote überhaupt bewältigen zu können. Da hilft es nicht gerade, dass es in Berlin keine Handhabe gibt, damit sich Ehrenamtliche unkompliziert für das Engagement freistellen können.

Wie geht ihr bei Ferienfreizeiten damit um?

Bei unserer Sommerfreizeit im Jugendferienpark Ahlbeck sind im letzten Jahr 120 Kinder und Jugendliche für zwei Wochen mitgefahren, zusammen mit einem Team von etwa 20 Betreuer_innen. Hier sind wir vor allem auf ehrenamtliche Studierende angewiesen. Teilweise mussten die Betreuer_innen während der Freizeit wechseln, damit sie ihren Verpflichtungen an der Uni nachgehen können und andere sind dann nachgekommen. Allein im Sommer bieten wir zwölf Freizeiten an. Bei Angeboten in den Herbstferien ist es dann besonders schwierig, weil dann gerade das Semester angefangen hat.

Wie sieht die Situation bei Berufstätigen oder Auszubildenden aus?

Viele Ehrenamtliche bei uns sind Berufseinsteiger. Ich habe den Eindruck, dass eine Freistellung eigentlich nur Beamte bekommen. Wer in der freien Wirtschaft arbeitet, hat durch die „Soll-Regelung“ in Berlin eigentlich keine Chance auf Freistellung. Wir informieren Berufstätige zwar darüber, dass sie Sonderurlaub beantragen können, auch für die Betreuung von Jugendmaßnahmen. Das nützt in der Regel aber nichts. Die Ehrenamtlichen versuchen es teils schon gar nicht mehr, Sonderurlaub zu bekommen. Daher finde ich es wichtig, Arbeitgebern finanzielle Ausgleiche zu ermöglichen.

Teil unserer Forderung ist ja auch, Arbeitnehmer_innen den Verdienstausfall, oder bei bezahlter Freistellung dem Arbeitgeber der Aufwand aus Landesmitteln zu erstatten. Warum wäre das aus eurer Perspektive sinnvoll?

Ich denke, es ist zielführender die Kosten aus Landesmitteln zu erstatten, statt Druck auf die Arbeitgeber aufzubauen, Kosten erstatten zu müssen. Denn dadurch können dem Angestellten auch Nachteile entstehen, z.B. könnten Bewerber_innen, die Zeit für Ehrenamt benötigen, allein aus diesem Grund abgelehnt werden. Ich halte es für die beste Lösung, wenn die Politik für eine verbindliche Freistellungsregelung sorgt und gleichzeitig dem Arbeitgeber den Ausfall erstattet. Dann gibt es auch keine einseitige Benachteiligung für den Arbeitgeber.
Das Problem:
Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, Paragraf 10:
„Personen, die ehrenamtlich in (…) der Jugendarbeit tätig sind (…), soll von ihrem Arbeitgeber ein Sonderurlaub für leitende und helfende Tätigkeiten (…) gewährt werden.“
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