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Studierende brauchen einen Ferienschutz!

16/2/2018

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Studierende brauchen einen Ferienschutz in den Semsterferien während der Schulsommerferien
Studierenden ist es heute kaum mehr möglich, sich in den schulischen Sommerferien ehrenamtlich bei Ferienmaßnahmen von Jugendverbänden zu engagieren. Darum wollen wir, dass sich Berliner Hochschulen  und das Land Berlin für einen "Ferienschutz" für Studierende einsetzen. Während der Schulsommerferien soll es keine verpflichtenden Klausuren, Leistungsnachweise oder Veranstaltungen mehr geben, damit Studierende sich ehrenamtlich engagieren können,  zum Beispiel bei Ferienmaßnahmen von Jugendverbänden.

Ohne den Ferienschutz sind viele Jugendverbände gezwungen, ihre Freizeitangebote einzuschränken. Studierende können eine Teilnahme als Betreuer_in selten sicher zusagen oder sagen bereits im Vorfeld ab, mit Blick auf mögliche Klausuren in der Zeit der Sommerferien. Das bestätigte uns auch Anai, Studentin und ehrenamtlich aktiv bei den Falken Berlin. Wegen eines Studienprojekts in den Semesterferien konnte sie nicht zum Camp an der Ostsee mitfahren: „Mein Wegfall war für die gesamte Maßnahme kritisch. Wir haben eigentlich nie genug Leute, die ehrenamtlich für drei Wochen Kinder und Jugendliche betreuen können.“

Daher muss der „Ferienschutz“ im Berliner Hochschulgesetz verankert werden. Dort muss auch festgeschrieben sein, die besonderen Bedürfnisse ehrenamtlich engagierter Studierender zu berücksichtigen. Ein Vorbild könnte das Hochschulgesetz in Rheinland-Pfalz sein. In dem Bundesland müssen per Gesetz  die Hochschulen nun "allgemein die besonderen Bedürfnisse Studierender berücksichtigen, die ehrenamtliche Aufgaben wahrnehmen".

Allein 174 Ferien- und Freizeitangebote haben Berliner Jugendverbände 2016 durchgeführt. Ein Großteil der Fahrten ist nur mit ehrenamtlichen Betreuer_innen machbar, meist sind das Studierende. Sie kümmern sich um das Programm, sind rund um die Uhr ansprechbar, machen pädagogische Angebote und kommen ihrer Aufsichtspflicht nach.
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